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"Nicht die Behinderung ist das Problem"

Als Bahnradfahrerin gewann Kristina Vogel bei den Olympischen Spielen. Doch seit einem Trainingsunfall 2018 sitzt sie im Rollstuhl. Gerade sorgt die 33-Jährige zusammen mit ihrem Partner in den eigenen vier Wänden für Barrierefreiheit. Was muss passieren, damit Menschen mit Behinderungen ihren Wohnraum ohne Einschränkung nutzen können?

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BMAS

Sie ist zweifache Olympiasiegerin, 17-fache Weltmeisterin im Bahnradrennfahren und die erfolgreichste Sportlerin der Welt in dieser Disziplin: Kristina Vogel hat allen Grund, stolz auf ihre Erfolge und Leistungen zu sein. Aber die 33-Jährige kennt auch andere Seiten des Lebens. Seit einem schweren Trainingsunfall im Juli 2018 ist sie querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. Ein schwerer Schlag für eine leidenschaftliche Sportlerin. Doch Kristina Vogel lässt sich nicht unterkriegen, behält Mut und Zuversicht, macht weiter – "nur eben anders", wie sie sagt. Heute setzt sie sich unter anderem für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ein: Sie nutzt ihre Bekanntheit, saß bereits vier Jahre im Stadtrat von Erfurt, ist zur gefragten Rednerin geworden.

Sie klingt fast versöhnlich, wenn sie über ihre Behinderung spricht: "Ich kann ja nur nicht gehen, das passt eigentlich so weit." Wären da nicht die vielen Hürden im Alltag: Defekte Aufzüge, fehlende Rampen oder Behindertentoiletten können eine ganze Tagesplanung zunichtemachen. "Als Mensch mit Behinderung ist man gezwungen, sich ständig Plan B und C zu machen."

Kristina Vogel,
Radsportlerin und zweifache Olympiasiegerin

Als Mensch mit Behinderung ist man gezwungen, sich ständig Plan B und Plan C zu machen.

Oft fehlt das Bewusstsein in der Gesellschaft

Dabei ist eine selbstbestimmte Lebensführung ein grundlegendes Recht, auf das in einem modernen Land wie Deutschland alle Menschen Anspruch haben. Das betrifft das öffentliche Leben – mit Blick auf Gebäude wie ärztliche Praxen und Lebensmittelgeschäfte sowie dort angebotene Dienstleistungen – ebenso wie das private Umfeld. Das heißt: Auch der Wohnraum soll den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden; dazu gehört neben geeigneter Ausstattung im eigenen Zuhause etwa auch, dass man im Rollstuhl Freundinnen und Freunde besuchen kann, deren Wohnung ebenfalls barrierefrei ist. Doch in der Realität gilt das aktuellen Schätzungen zufolge nur für zwei bis fünf Prozent der Wohnungen in Deutschland. Dem stehen rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber – etwa 15 Prozent der Gesamtbevölkerung. 

Barrierefreie Wohnung und R-Wohnung

In einer barrierefreien Wohnung nach DIN 18040-2 werden die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung, motorischen Einschränkungen oder mit Mobilitätshilfe berücksichtigt. Für Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder oder Personen mit Kinderwagen oder Gepäck führt Barrierefreiheit im Sinne der Norm zu spürbaren Erleichterungen.

Eine sogenannte R-Wohnung ist darüber hinaus uneingeschränkt auch mit einem Rollstuhl nutzbar.

Auf die Frage, wie sie Barrierefreiheit in Deutschland beurteilt, sagt auch Kristina Vogel: "Na ja, könnte besser." Mal seien es blockierte Behindertenparkplätze, mal werde man beim Bahnfahren trotz angefragter Unterstützung einfach vergessen. "Und warum muss es eigentlich immer eine Schwelle an der Eingangstür sein?", fragt die Thüringerin. Aktuell ist sie gemeinsam mit ihrem Partner damit beschäftigt, ein ihren Bedürfnissen gemäß ausgestattetes Haus zu bauen. Bis zu dessen Fertigstellung eine Wohnung zu finden, die ihren Anforderungen zumindest einigermaßen entspricht, das habe Monate gedauert.

Klara Geywitz,
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

An der Frage der Barrierefreiheit zeigt sich, wie ernst es uns mit Teilhabe und Inklusion ist.

Eine Wohnung, die als "barrierefrei" gilt, ist einfach und ohne Schwellen erreichbar. Türen und Räume erlauben im besten Falle die uneingeschränkte Nutzung im Rollstuhl. Außerdem sind Toilette, Waschbecken und Dusche sowie die Küche auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, zum Beispiel, indem technische Einrichtungen höhenverstellbar sind. Barrierefreiheit ist ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. Auch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen widmet sich dem Thema: "An der Frage der Barrierefreiheit zeigt sich, wie ernst es uns mit Teilhabe und Inklusion ist", so Bundesministerin Klara Geywitz. "Das betrifft keineswegs nur Menschen mit Behinderungen, auch ältere Menschen und junge haben es leichter, wenn Barrieren abgebaut werden. Unsere Gesellschaft wird älter, Bedarf und Nachfrage werden also weiterwachsen – und letztlich haben alle etwas von weniger Barrieren im Alltag.“

Auf Initiative des Bundesbauministeriums hin haben Verantwortliche von Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft im "Bündnis bezahlbarer Wohnraum" unter anderem beraten, wie sie Barrierefreiheit entscheidend voranbringen können. So hat sich das Bündnis als ein Ziel gesetzt, einen Mindeststandard für Neubauten zu prüfen, der künftig zur Norm werden könnte. Insbesondere bei Bewegungsflächen, Türbreiten, Schwellen und technischen Anlagen wie Aufzügen müssen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen von Beginn an berücksichtigt werden: Neu gebaute Wohnungen sollen in Zukunft im Bedarfsfall schnell und günstig umgerüstet werden können. Dazu will das Bündnis auch der Frage nachgehen, inwiefern in den Landesbauordnungen und der Musterbauordnung Bestimmungen zur Barrierefreiheit noch mehr berücksichtigt werden können, ohne die Baukosten massiv in die Höhe zu treiben.

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Säulen des Baurechts. Das Kleingedruckte: LBO, MBO und Barrierefreiheit

Die Landesbauordnungen (LBO) sind Kern des Bauordnungsrechts der Bundesländer und regeln die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dazu zählen Sicherheitsfragen, Brandschutz, Rettungswege oder Regelungen zu Parkplätzen, aber auch zu Barrierefreiheit.

Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die von den zuständigen Ministerien der 16 Bundesländer ausgearbeitet wurde und zur Vereinheitlichung der Regelungen in den Bundesländern dienen soll. Sie hat aber lediglich freiwilligen Charakter.

Langfristig ist das Ziel, Barrierefreiheit ebenso wie Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit zum festen Bestandteil ganzheitlichen und damit zukunftsfähigen Bauens zu machen.

"Wenn die Barrierefreiheit von Anfang an planerisch mitgedacht wird, ist barrierefreies Bauen kaum teurer und auch nicht viel aufwendiger als herkömmliches Bauen", sagt Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. "Zugänglichkeit und Schwellenfreiheit müssen zum selbstverständlichen Bestandteil von Bauantrags- und Planungsverfahren werden, dann werden künftig teure und aufwendige Nachrüstungen nicht mehr notwendig sein", führt er aus.

Kristina Vogel ist überzeugt: "Wenn wir Menschen und ihre vielen unterschiedlichen Bedürfnisse von Anfang mitdenken würden, wäre das Leben für die Betroffenen in vielen Situationen ein bisschen einfacher." Sie macht deutlich: "Nicht die Behinderung ist das Problem, sondern die zahlreichen Hürden im Alltag. Ich hoffe, dass wir als Gesellschaft in dieser Hinsicht aufmerksamer werden und Teilhabe für alle Menschen gelebte Realität wird."

Barrierefreiheit – was ist das?

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) versteht unter Barrierefreiheit, dass Gebäude, Verkehrsmittel, technische Geräte, Informations- und Kommunikationseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen "in der allgemein
üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind".

Laut der Bundesfachstelle Barrierefreiheit geht es um „eine allgemeine Gestaltung des Lebensumfeldes für alle Menschen, die möglichst niemanden ausschließt und
von allen gleichermaßen genutzt werden kann“.

In Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention versprechen die unterzeichnenden Staaten, eine "unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft"
für Menschen mit Behinderungen anzustreben, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

  • Betroffene gleichberechtigt ihren Aufenthaltsort wählen und entscheiden können, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben, und
  • Unterstützung gemäß den individuellen Bedürfnissen gegeben wird und der Zugang zu Dienstleistungen und Einrichtungen des täglichen Lebens gesichert ist.

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